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Irreführende Werbung
Vielfach wird mittels Qualitätszeichen für Fleisch und
andere tierische Erzeugnisse den Verbrauchern eine tier- oder artgerechte
Haltung suggeriert.
Die betreffenden Erzeuger dürfen jedoch, von wenigen Ausnahmen
abgesehen, ihre Tiere genauso schlecht halten, wie es aufgrund
der äußerst dürftigen gesetzlichen Schutzbestimmungen
zulässig und größtenteils üblich ist. Das
heißt unter anderem:
In sogenannten Kastenständen fast bewegungslos eingezwängte
Mutterschweine, in drangvoller Enge auf strohlosem Spaltenboden
vegetierende Mastschweine und oft dauernd angebundene
Kühe und Mastrinder. Letzteres vor allem in Kleinbetrieben.
So wirbt beispielsweise EDEKA für die Marke „Gutfleisch“ (Schweinefleisch)
mit strengen Qualitätskriterien bezüglich Tierhaltung
und spricht von artgerechter Aufzucht der Tiere. In Wirklichkeit
müssen die betreffenden Schweinehalter lediglich den gesetzlichen
Mindeststandard, der ohnehin für jeden Landwirt gilt, einhalten.
Ebenso wenig steht das Qualitätszeichen Baden-Württemberg für eine tiergerechtere Haltung. Hier sind genauso tierschutzwidrige
Haltungsbedingungen erlaubt wie die oben genannten, mit Ausnahme
der Hennenkäfighaltung.
Ein weiteres Beispiel ist die Marke „Landliebe“. Laut
Werbung sollen diese tierischen Produkte ausschließlich von
bäuerlichen Familienbetrieben aus der Region stammen.
In Anbetracht der Tatsache, dass auch in diesen Betrieben meist
ebenso artwidrige Haltungsformen praktiziert werden wie in der
so genannten Massentierhaltung, bieten die suggestiven Werbeslogans
wie „Fleisch aus der Region“, „Produkte von bäuerlichen
Betrieben“ und eine ähnlich lautende Werbung überhaupt
keine Gewähr für eine bessere Tierhaltung.
Schließlich sei noch die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft
Schwäbisch Hall genannt, die landesweit besonders deutlich
mit „artgerechter Tierhaltung“ wirbt. Fakt ist aber,
dass nach den Produktionsvorschriften der Erzeugergemeinschaft,
unter anderem die Dauerhaltung von Muttersauen in den extrem engen
Kastenständen nicht verboten ist. Für die betroffenen
Tiere besteht keine Möglichkeit sich umzudrehen.
Diese Art von Unterbringung ist eine der schlimmsten Haltungsformen
und bedeutet Tierquälerei.
Mit die irreführende Werbemethoden werden nicht nur Verbraucher
getäuscht, sie erschweren auch die Zunahme tier- und artgerechter
Haltungsformen, die höhere Kosten verursachen.
(Nicht zu vergessen die Erzeugnisse aus der Region. Leider werden
auch in den bäuerlichen Betrieben der hiesigen Region meist
tierschutzwidrige Haltungsformen wie in der sogenannten Massentierhaltung
praktiziert.
Der suggestiver Werbeslogan „Fleisch aus der Region“ oder ähnliche
Aussagen geben damit keinen Aufschluss darüber, unter welchen
Bedingungen die Aufzucht der Tiere erfolgte.
Es gibt aber zunehmend unter den Direktvermarktern Landwirte, die
ihre Tiere besser, bzw. im Sinne des Tierschutzes halten und umweltverträglicher
wirtschaften.
Auch bestimmte Lebensmittelgeschäfte führen Fleischerzeugnisse
von solchen Landwirten.
Nichtvegetarier können eine entsprechende Adressenliste mit
näheren
Informationen anfordern unter E-Mail: kontakt@protierrechte.de
Vielfach gehen Verbraucher/innen davon aus, dass vor allem
in Metzgereien offen angebotenes Frischgeflügel stamme aus artgerechter
Tierhaltung. Dies trifft leider nicht zu. Es wird vielmehr unter
den gleichen tierquälerischen Haltungsbedingungen aufgezogen
wie in der Regel das tiefgefrorene Geflügel.
Kommt Frischgeflügel im Handel tatsächlich aus Freiland-
oder Weidehaltung ist es, nach unseren Informationen, als solches
klar etikettiert und zugleich verpackt.
Dennoch kann es passieren, dass man von Seiten des Verkaufs falsche
Informationen bezüglich der Haltungsform erhält. So musste
der Inhaber einer Metzgerei in Waldshut Bußgeld bezahlen,
weil er sein offen angebotenes deutsches Frischgeflügel interessierten
Kunden als Geflügel aus Freilandhaltung verkaufte.
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